§ 14 Abs. 1 ZDVGGrundsätze für die Zusammenarbeit
Der Vertrauensmann soll zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Dienstleistenden sowie zur Erhaltung des Vertrauens innerhalb der…
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 ZDVGAmtszeit
durch Niederlegung des Amtes,
§ 3 Abs. 1 ZDVGBeteiligung des Betriebs- oder Personalrats
Der Vertrauensmann kann an Sitzungen des Betriebs- oder Personalrats der Dienststelle beratend teilnehmen, wenn Angelegenheiten behandelt werden, die auch die…
§ 1 Abs. 2 ZDVGBeteiligung, Grundsatz
Die Beteiligung der Dienstleistenden erfolgt regelmäßig durch Vertrauensmänner.