§ 23 Abs. 1 SGB XIVSozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
Wer im Zusammenhang mit der Ableistung eines Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung durch eine Tätigkeit, einen Unfall, einen Angriff auf seine Person…
§ 1 Nr. 1 ZDVÜVVerordnung über versorgungsrechtliche Übergangsregelungen für Zivildienstleistende nach Herstellung der Einheit Deutschlands
Zivildienstleistende, die nach dem 2. Oktober 1990 eine Zivildienstbeschädigung im Sinne des § 47 oder eine gesundheitliche Schädigung im Sinne des § 47a des…
§ 2 Nr. 4 ZDVÜVVerordnung über versorgungsrechtliche Übergangsregelungen für Zivildienstleistende nach Herstellung der Einheit Deutschlands
Ist die Zivildienstbeschädigung im Sinne des Zivildienstgesetzes zugleich eine Dienstbeschädigung im Sinne des fortgeltenden Rechts in dem in Artikel 3 des…
§ 12 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
Erleidet eine Beamtin oder ein Beamter anlässlich der Wahrnehmung von Rechten oder der Erfüllung von Pflichten nach diesem Gesetz einen Unfall, der im Sinne der…
§ 42 Abs. 6 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Erleidet eine Beamtin oder ein Beamter anlässlich der Wahrnehmung von Rechten oder der Erfüllung von Pflichten nach diesem Gesetz einen Unfall, der im Sinne der…