§ 10 Abs. 1 SächsPersVGSächsisches Personalvertretungsgesetz
Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen oder wahrgenommen haben, haben über die ihnen dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten und…
§ 9 Abs. 1 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen oder wahrgenommen haben, sind verpflichtet, über die ihnen dabei bekanntgewordenen…
§ 3 Abs. 2 ÖbVIG NRWGesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen
Er ist verpflichtet, über Angelegenheiten, die ihm in Ausübung seines Berufs anvertraut oder sonst wie bekannt werden, Schweigen zu bewahren, es sei denn, dass…
§ 309 Abs. 5 Nr. 14 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
natürliche oder juristische Personen, die als Sonderbeauftragte nach § 307, als Abwickler nach § 308 Absatz 1 Satz 2 oder als Treuhänder nach § 19 Absatz 2 Satz…
§ 4 Abs. 1 JüdLebBeauftrG SLGesetz zur Bestellung einer oder eines Beauftragten für jüdisches Leben im Saarland und gegen Antisemitismus Vom 11. Dezember 2018
Die oder der Beauftragte ist auch nach Beendigung ihres oder seines Amtes verpflichtet, über die ihr oder ihm amtlich bekannt gewordenen Angelegenheiten…