§ 3 HZvV 6Sechste Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Es treten in Kraft Im übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 17. Oktober 1984 in Kraft.
§ 5 ÜZVVerordnung zur Regelung einer Übergangszahlung an Beamte
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.
§ 3 HZvV 5Fünfte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Es treten in Kraft Im übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 14. Dezember 1981 in Kraft.
§ 10 FoVDVForstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
§ 3 HZvV 4Vierte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Es treten in Kraft Im übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 29. Dezember 1972 in Kraft.