§ 1 ZensG 2011Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des ZensusZitatstelleErhebungen zur Gewinnung der Gebäude- und Wohnungsdaten (§ 6),Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 12 ZensG 2011Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitungZitatstelle…Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, für die Gebäude- und Wohnungszählung (§ 6) das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, für die Haushaltegenerierung (§ 9 Absatz…Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 18 ZensG 2011Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011Auskunftspflicht und Form der AuskunftserteilungZitatstelle…der Auskunftserteilung schließen. Verwaltungen, die keine Angaben nach § 6 Absatz 2 oder 3 machen können, sind verpflichtet, Angaben zu den Namen und Anschriften der Eigentümer und…Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 18 ZensG 2011Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011Auskunftspflicht und Form der AuskunftserteilungZitatstelleAuskunftspflichtig für die Erhebungen nach den §§ 6 und 14 Absatz 3 sind die Eigentümer und Eigentümerinnen, die Verwalter und Verwalterinnen,…Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 18 ZensG 2011Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011Auskunftspflicht und Form der AuskunftserteilungZitatstelle…Sondervereinbarungen über die Form der Auskunftserteilung schließen. Verwaltungen, die keine Angaben nach § 6 Absatz 2 oder 3 machen können, sind verpflichtet, Angaben zu den Namen und Anschriften der Eigentümer…Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 8 ZensG 2011Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011Erhebungen an Anschriften mit SonderbereichenZitatstelle…Sonderbereichen werden bei der Gebäude- und Wohnungszählung nur die Erhebungsmerkmale nach § 6 Absatz 2 und als Hilfsmerkmale die Familiennamen, die Vornamen, die Anschriften und die Telekommunikationsnummern…Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 9 ZensG 2011Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011Zusammenführung der Datensätze und HaushaltegenerierungZitatstelle…Ämter der Länder führen die aus der Gebäude- und Wohnungszählung übermittelten Datensätze (§ 6) sowie die kombinierten Datensätze (Absätze 1 und 2) mittels der Anschrift gebäudeweise unter…Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung