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Erhebungsmerkmale sind
Hilfsmerkmale sind:
Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,
Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,
Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen,
Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen,
Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.
Erhebungsmerkmale sind:
Erhebungen zur Gewinnung von Gebäude- und Wohnungsdaten nach § 9,
Anschrift der Wohnung und Lage der Wohnung im Gebäude,
Für die Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung pflegen die statistischen Ämter der Länder zu den Anschriften des Steuerungsregisters nach den §§ 5 und 7…
Im Datenbestand zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung dürfen für die Wohnanschriften des Anschriftenbestands nach § 4 Angaben zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.