ZensG 2022 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 35 ZensG 2022Kosten der Übermittlungen an das Statistische BundesamtGesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 · Abschnitt 7§ 36 Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.§ 36