ZESV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 16 ZESVInkrafttretenVerordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz § 15Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 15