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Die Prüfung in der Zahnersatzkunde (IV) wird von einem Prüfer abgehalten und ist in der Regel an acht Tagen abzulegen.
Der Prüfling hat an Kranken folgende zahnprothetische Behandlungen auszuführen: Außerdem hat der Prüfling in einer mündlichen Prüfung ausreichende Kenntnisse der Indikationsstellung und der Herstellungsmethoden des Zahnersatzes nachzuweisen.
einen vollständigen Plattenersatz für Ober- und Unterkiefer,
einen partiellen Plattenersatz oder einen festsitzenden Brückenersatz,
eine keramische oder Kunststoffarbeit,
eine Krone oder einen Stiftzahn, sofern diese Arbeiten nicht bereits in der Arbeit zu Nummer 2 enthalten waren.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.