§ 48 Abs. 1 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Im mündlichen Prüfungselement wird der oder die Studierende in jedem Fach und in der Fächergruppe Zahnerhaltung des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen…
§ 109 Abs. 1 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Der mündliche Abschnitt der Kenntnisprüfung wird in Form eines Prüfungsgesprächs durchgeführt. Das Prüfungsgespräch bezieht sich auf die in § 107 Absatz 1…
§ 64 Abs. 4 Nr. 2 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
grundlegende Kenntnisse in der Diagnostik, Differenzialdiagnostik und Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nachzuweisen.
§ 20 Abs. 2 Nr. b) ZHG§10PrOzwei mikroskopisch-anatomische Präparate aus dem Bereich der Mundhöhle zu erläutern und in einer mündlichen Prüfung ausreichende histologische Kenntnisse von…
§ 65 Abs. 1 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Im mündlichen Prüfungselement wird der oder die Studierende in jedem Fach und in der Fächergruppe Zahnerhaltung des mündlich-praktischen Teils des Dritten…