§ 31 Abs. 7 Zahnärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Die Ermächtigung ist zeitlich, räumlich und ihrem Umfang nach zu bestimmen. Im Ermächtigungsbeschluß ist auch auszusprechen, ob der ermächtigte Zahnarzt…
§ 13 Abs. 4 Nr. 2 ZHGGesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
die auf Grund der Erlaubnis auszuübende Tätigkeit zum Abschluß einer zahnärztlichen Ausbildung erforderlich ist.
§ 127 Abs. 6 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Wenn die Geltung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde auf ein Land…
§ 122 Abs. 6 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Wenn die Geltung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde auf ein Land…
§ 120 Abs. 1 Nr. 5 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
eine Erklärung, wo und in welcher Weise sie die Zahnheilkunde im Geltungsbereich dieser Verordnung ausüben will,