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Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Anerkennung als Dentist besitzt, erhält die Approbation als Zahnarzt, wenn er an einem Fortbildungskursus über Mund- und Kieferkrankheiten sowie Arzneimittellehre erfolgreich teilgenommen hat. Der Fortbildungskursus ist an einem der zugelassenen Lehrinstitute für Dentisten durchzuführen.
Die zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, entscheidet im Einzelfall darüber, ob einem Dentisten, der eine ausländische Bestallung als Zahnarzt besitzt, die Bestallung als Zahnarzt unter Befreiung von der Teilnahme an einem Fortbildungskursus erteilt werden kann.
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Fortbildungskursus kann der Dentist die Erteilung der Bestallung als Zahnarzt bei der für das Gesundheitswesen zuständigen…
Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Fortbildungskursus ist an das Lehrinstitut zu richten. Der Nachweis der staatlichen Anerkennung als Dentist ist beizufügen.…
Die Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde kann auf Antrag Personen erteilt werden, die eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung nachweisen. Eine…
Bei Antragstellern, deren Ausbildungsnachweise sind die Ausbildungsnachweise als Zahnarzt anzuerkennen, wenn die Behörden dieser Mitgliedstaaten bescheinigen,…
Die Approbation als Zahnarzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller Eine Approbation wird nicht erteilt, wenn die naturwissenschaftliche Vorprüfung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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