Art. 1 Abs. 3 Buchst. c 32015L2060RICHTLINIE (EU) 2015/2060 DES RATES vom 10. November 2015 zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen
jeglichen Verpflichtungen Österreichs und entsprechenden Verpflichtungen der dort niedergelassenen Zahlstellen, die unmittelbar oder mittelbar aus den Verfahren…
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SchuldSaarUmstVVerordnung über die Umstellung von Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Saarland
natürliche Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieser Verordnung, jedoch nicht hinsichtlich ihrer im Geschäftsbereich einer…
§ 797 Abs. 5 ZPOZivilprozessordnung
Das Gericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist zuständig für Hat der Schuldner im Inland keinen allgemeinen…
§ 3 Abs. 1 ABVVerordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz
Örtlich zuständig ist die Anforderungsbehörde, in deren Bezirk sich der Gegenstand der Anforderung oder der Gegenstand befindet, auf den sich die Leistung…
§ 1115 Abs. 2 ZPOZivilprozessordnung
Örtlich zuständig ist ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Hat der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz, ist…