Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Vom 15. Juli 1994
Die Geschäfte in Landwirtschaftssachen, für die die Amtsgerichte zuständig sind, werden für die Bezirke sämtlicher Amtsgerichte des Saarlandes dem Amtsgericht Lebach zugewiesen.
§ 6 ZivVZustV SL
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