Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Vom 15. Juli 1994
Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Urheberrechts, für die die Amtsgerichte zuständig sind, werden für die Bezirke sämtlicher Amtsgerichte des Saarlandes dem Amtsgericht Saarbrücken zugewiesen.
§ 7 ZivVZustV SL
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