ZKDSG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 ZKDSGZweck des GesetzesGesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten · Abschnitt 1§ 2 Zweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.§ 2