ZKDSG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 ZKDSGEinziehungGesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten · Abschnitt 3 § 5Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, können eingezogen werden. § 5