§ 20 Abs. 3 ZKGVerpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
Die Kontenwechselhilfe darf nur gewährt werden, wenn der Verbraucher und gegebenenfalls jeder weitere Inhaber der betroffenen Zahlungskonten eine den…
§ 21 Abs. 2 ZKGErmächtigung des Kontoinhabers
Das Formular für die Ermächtigung muss so gestaltet sein, dass der Inhaber des betroffenen Zahlungskontos die Möglichkeit hat, eine Ermächtigung in Schriftform…
§ 22 Nr. 4 ZKGEinleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
Daueraufträge mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 4 nicht mehr auszuführen,
§ 23 Abs. 1 Nr. 5 ZKGPflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
das beim übertragenden Zahlungsdienstleister geführte Zahlungskonto des Verbrauchers unbeschadet des § 675h Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu dem in der…
Anlage 5 BEHVVerordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3041; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)