Art 4 ZO-ZahnärzteÄndV 2Zweite Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 TArztHAusbZustVVerordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 ZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz auf den Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 LArztV SLVerordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Saarlandes (Landarztverordnung Saarland) Vom 22. Mai 2020
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