Ärzte-ZV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 47 Ärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragsärzte · Abschnitt XIII(XXXX) §§ 48 bis 52 (1)Diese Zulassungsordnung tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.(2)Die §§ 25 und 31 Abs. 9 gelten erst für Anträge von Psychotherapeuten, die nach dem 31. Dezember 1998 gestellt werden.(XXXX) §§ 48 bis 52