§ 9 Abs. 1 ZollKostVKostenpflichtige Amtshandlungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
Für folgende Amtshandlungen werden Kosten nach Maßgabe der Anlage 2 zu dieser Verordnung erhoben:
Anlage 1 ZollKostV(zu § 6 Absatz 1) Gebührentarif für Untersuchungen
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3005 - 3013; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 7 Nr. 4 BAProRWFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Recht und über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Gewerblicher Rechtsschutz
Entwerfen von Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen sowie Erstellen von Budgetplanungen und Kostenvoranschlägen,