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Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind, oder
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ist tätig.
Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten in den Verfahren auf Grund der Vorschriften über jedoch in den in den Nummern 5 und 6 bezeichneten Verfahren nur, soweit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.