BVerfG, 2 BvR 834/19Nichtannahmebeschluss v. 2019-06-11 · § 114 Abs 1 S 1 ZPO
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines PKH-Antrags mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - Frist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht verlängerbar - keine Wiedereinsetzung mangels unverschuldeter Fristversäumnis
BVerfG, 1 BvR 2111/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2019-04-16 · § 114 Abs 1 S 1 ZPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH nach Erledigung trotz Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Antrags - Anwendbarkeit des § 75 Abs 2 Alt 2, Abs 5 SGG auch im Falle von Anträgen, die auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer Leistungsbewilligung gerichtet sind (§ 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG), als schwierige und ungeklärte, mithin nicht im PKH-Verfahren zu beantwortende Rechtsfrage - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 2331/18Nichtannahmebeschluss v. 2019-03-18 · § 114 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Plausible Minimalbegründung als Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach fristgerechtem PKH-Antrag für Verfassungsbeschwerdeverfahren
BVerfG, 2 BvR 2257/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-12-05 · § 114 Abs 1 S 1 ZPO
Stattgebender Kammerbeschluss: "Durchentscheiden" zweier im relevanten Zeitpunkt höchst streitiger Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) - keine Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 2 BvR 1122/18, 2 BvR 1222/18, 2 BvR 1583/18Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-12-05 · § 114 Abs 1 S 1 ZPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage trotz ungeklärter entscheidungserheblicher Rechtsfrage sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) - keine Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden - Gegenstandswertfestsetzung