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Das Urteil enthält:
die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten;
die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Richter, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben;
den Tag, an dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist;
die Urteilsformel;
den Tatbestand;
die Entscheidungsgründe.
Im Tatbestand sollen die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden.
Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht.
Die Klageschrift soll ferner enthalten:
Der Beweisbeschluss enthält:
die Parteien dies übereinstimmend beantragen.
die Bezeichnung des Urteils, gegen das der Einspruch gerichtet wird;
welches Ergebnis die Integritätsprüfung des Dokumentes ausweist,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.