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Ein Beteiligter ist prozeßfähig, soweit er sich durch Verträge verpflichten kann.
Die §§ 53 und 55 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
Ist eine Partei nicht prozessfähig, so ist vorbehaltlich der Vorschrift im Absatz 2 ihr gesetzlicher Vertreter zu vernehmen. Sind mehrere gesetzliche Vertreter…
Verfahrensfähig sind
Prozesskostenhilfe erhalten auf Antrag § 114 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 ist anzuwenden. Können die Kosten nur zum Teil oder nur in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.