BPatG, 11 W (pat) 14/09Beschluss v. 2010-10-28 · § 52 ZPO
Patentbeschwerdeverfahren - "Unterbekleidungsteil" - Prioritätsrecht ist ein selbständiges, frei übertragbares Recht – zur Abtretung des Prioritätsrechts - Übertragung des Prioritätsrechts auf Rechtsnachfolger unabhängig von einer Übertragung der prioritätsbegründenden Voranmeldung oder des daraus entstandenen Vollrechts ist auch zur Inanspruchnahme einer inländischen Priorität zulässig - zur rechtswirksamen Inanspruchnahme der Priorität - Prioritätsrecht muss am Tag vor der Prioritätserklärung übertragen worden sein - Angabe des gesetzlichen Vertreters einer prozessunfähigen natürlichen Person ist für Patentanmeldungen nicht vorgeschrieben – Mangel der Prozessfähigkeit und die gesetzliche Vertretungsmacht kann nicht ohne Weiteres von Amts wegen berücksichtigt werden
BPatG, 15 W (pat) 19/14Beschluss v. 2015-10-02 · § 52 ZPO
Patentbeschwerdeverfahren – "Verfahrenskostenhilfe" – zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für einen minderjährigen Patentanmelder