§ 71 Abs. 3 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Der Landesgesetzgebung bleibt überlassen, Ansprüche gegen den Staat oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wegen Verfügungen der Verwaltungsbehörden…
§ 3 Abs. 3 GVGEGEinführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
Insoweit für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein von den Vorschriften der Zivilprozeßordnung abweichendes Verfahren gestattet ist, kann die Zuständigkeit der…
§ 116 Nr. 2 ZPOZivilprozessordnung
eine juristische Person oder parteifähige Vereinigung, die im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des…
§ 33 Abs. 1 Nr. 4 FGOFinanzgerichtsordnung
in anderen als den in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, soweit für diese durch Bundesgesetz oder Landesgesetz der…
§ 8 Abs. 2 GVGEGEinführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
Diese Vorschrift findet jedoch auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen für die Entscheidung Bundesrecht in Betracht kommt, keine Anwendung, es sei denn,…