§ 2 Abs. 1 ZSDigRentÜGremVBerufung der Mitglieder des Steuerungsgremiums und deren stellvertretenden Personen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beruft sein Mitglied des Steuerungsgremiums und dessen stellvertretende Person.
§ 5 Abs. 1 ZSDigRentÜGremVVorsitzende Person des Steuerungsgremiums
Das Mitglied des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die vorsitzende Person des Steuerungsgremiums.
§ 9 Abs. 2 RentÜGGesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht
Das Steuerungsgremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge, der…
§ 13 Abs. 2 Nr. 5 RentÜGGesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht
zu den Aufgaben, der Zusammensetzung, der Berufung und den Rechten und Pflichten der Mitglieder, der Amtsdauer und dem Verfahren für Beschlüsse des…
§ 6 ZSDigRentÜGremVVertretung des Steuerungsgremiums nach außen
Die vorsitzende Person vertritt das Steuerungsgremium gegenüber der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht und nach außen.