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Die Registerbehörde nimmt folgende Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister auf: Die Registerbehörde kann zusätzliche Angaben aufnehmen, die für das Auffinden der erbfolgerelevanten Urkunde erforderlich sind.
Bezeichnung und Anschrift der Verwahrstelle,
Verwahrnummer, Verwahrbuchnummer oder Aktenzeichen des Verfahrens der Verwahrstelle,
Art und Datum der Errichtung der erbfolgerelevanten Urkunde und
Name, Amtssitz und Urkundenrollen-Nummer des Notars bei notariellen Urkunden.
die entscheidende Stelle samt Geschäftsnummer,
Enthält eine Eintragung die Nennung eines in ein öffentliches Register eingetragenen Rechtsträgers, so sind Art und Ort des Registers sowie die Registernummer…
die gegenwärtige Anschrift im Bundesgebiet und Einzugsdatum,
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).
Die Registerbehörde fasst die übermittelten Verwahrangaben für jeden Erblasser unter einer Registernummer zu einem Datensatz (Verwahrdatensatz) zusammen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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