§ 52 TabStVVerordnung zur Durchführung des Tabaksteuergesetzes
Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger können zu Untersuchungszwecken unentgeltlich Proben entnehmen von: Auf Verlangen ist eine Entnahmebestätigung…
§ 41 SchaumwZwStVVerordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger können von Waren, die der Schaumweinsteuer unterliegen oder unterliegen können, sowie von Stoffen, die zur…
§ 31 Abs. 2 TabakerzGGesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Die Marktüberwachungsbehörden und die von ihnen beauftragten Personen können Proben entnehmen, Muster verlangen und die für ihre Aufgabenerfüllung…
§ 44 BierStVVerordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger können von Waren, die der Biersteuer unterliegen oder unterliegen können, sowie von Stoffen, die zur Herstellung…
Art. 19 Abs. 2 32013R0608VERORDNUNG (EU) Nr. 608/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates
Die Zollbehörden können Proben oder Muster, die für die Waren repräsentativ sind, entnehmen. Sie können diese Proben oder Muster dem Inhaber der Entscheidung…