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Die Zahl der Schülerinnen und Schüler je Klasse gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft wird wie folgt festgelegt
allgemeinbildende Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: 7,
allgemeinbildende Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung: 11,
allgemeinbildende Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 13,
allgemeinbildende Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 11,
Klinik- und Krankenhausschule: 6,
Gymnasium, Berufliches Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg: 22,
Gemeinschaftsschule: 24,
Berufsschule, Förderschwerpunkt Sehen: 5,
Berufsschule, Förderschwerpunkt Hören: 6,
Berufsschule, Förderschwerpunkt Sprache: 6 und
Berufsschule, zweijähriges Berufsvorbereitungsjahr: 16.
Im Übrigen gelten die Richtwerte für die Klassenbildung gemäß § 5 Absatz 4 und der Anlage zur Sächsischen Schulnetzplanungsverordnung vom 10. Juli 2017 (SächsGVBl S. 395), in der jeweils geltenden Fassung.
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