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Der Fachbereichsrat der Universität ist die zuständige Stelle im Sinne der Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 der Approbationsordnung für Apotheker. II. Teil Pflege- und Gesundheitsfachberufe, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsdienstberufe sind jeweils für ihren Bereich die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und…
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium ist zuständige Stelle im Sinne des § 41 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002, § 82…
Örtlich zuständig für die Entscheidungen nach § 12 Absatz 4 Satz 2 der Bundesärzteordnung ist die Bezirksregierung, die die Approbation erteilt hat.
Abweichend von Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 und 7 ist das für Pflegeberufe zuständige Ministerium für die Entscheidungen nach § 1 des Landesausführungsgesetzes…
Landesprüfungsamt im Sinne des § 8 der Approbationsordnung für Ärzte vom 14. Juli 1987, des § 5 Absatz 1 der Approbationsordnung für Apotheker und des § 19 der…
in der jeweils geltenden Fassung, soweit in den voranstehenden Nummern nichts anderes bestimmt ist. Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte nach Satz 1 sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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