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Die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gemäß den §§ 103 bis 105 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden GWB, durch öffentliche Auftraggeber gemäß § 98 GWB mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus ist die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen zuständig für die Nachprüfung aufgrund von gesetzlichen Sonderzuweisungen.
Die Vergabekammer des Bundes ist zuständig für die Nachprüfung der Vergabeverfahren
Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Vergabe von Konzessionen nehmen die Vergabekammern des Bundes für die dem Bund zuzurechnenden…
Die örtliche Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland erstreckt sich auf Nachprüfungsanträge gegen öffentliche Auftraggeber mit Sitz im Regierungsbezirk Köln.…
Die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen übt ihre Tätigkeit gemäß § 157 Absatz 1 GWB im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung aus.
Diese Verordnung gilt für die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie für…
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bei der bis dahin bestehenden Vergabekammern Rheinland und der Vergabekammer Westfalen anhängigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.