§ 758a Abs. 4 ZPOZivilprozessordnung
Der Gerichtsvollzieher nimmt eine Vollstreckungshandlung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen nicht vor, wenn dies für den Schuldner und die…
§ 104 Abs. 1 StPOStrafprozeßordnung
Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur in folgenden Fällen durchsucht werden:
§ 9 Abs. 1 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
Zur Nachtzeit sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen darf die oder der Vollstreckungsbedienstete nur mit schriftlicher oder elektronischer Erlaubnis der…
§ 60 Abs. 2 ZFdGGesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter
Das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung ist auch während der Nachtzeit zulässig, soweit dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder…