§ 758a Abs. 6 ZPOZivilprozessordnung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf…
§ 104 Abs. 1 StPOStrafprozeßordnung
Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur in folgenden Fällen durchsucht werden:
§ 60 Abs. 2 ZFdGGesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter
Das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung ist auch während der Nachtzeit zulässig, soweit dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder…
§ 9 Abs. 1 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
Zur Nachtzeit sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen darf die oder der Vollstreckungsbedienstete nur mit schriftlicher oder elektronischer Erlaubnis der…
§ 20 Abs. 3 WDOWehrdisziplinarordnung
Der Antrag auf richterliche Anordnung oder Genehmigung ist zu begründen. Die entstandenen Akten sind beizufügen.