Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei dem Innenministerium wird ein Beirat für Entschädigungsfragen eingerichtet. Der Beirat soll das Innenministerium in Entschädigungsfragen beraten. Er soll zu grundsätzlichen Fragen und Maßnahmen bei der Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes gehört werden.
Die Mitglieder des Beirats werden vom Innenministerium ernannt und abberufen. Das Innenministerium beraumt die Sitzungen des Beirates an und führt den Vorsitz.
Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig und erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen vom 13. Mai 1958 (GV. NW. S. 193) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Beiräte werden von der jeweiligen Vorsitzenden oder dem jeweiligen Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Mitglieder der Beiräte und ihre…
Die ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen und Beiräten, die zur Mitwirkung in Verwaltungsangelegenheiten des Landes gebildet werden, erhalten zur Abgeltung…
Der Beirat besteht aus acht Mitgliedern, die von dem für Finanzen zuständigen Ministerium für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Ihm gehören je eine…
Die Mitglieder des Beirats nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr. Sie werden nach dem Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz vom 13. Mai 1958 (GV. NRW. S. 193)…
Dem Beirat gemäß § 1 Absatz 6 gehören mindestens neun und höchstens 20 natürliche Personen an, die über die erforderliche Sach- und Fachkunde verfügen. Das für…
Der Beirat wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Mitglieder des Beirats und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.