§ 3 Abs. 2 LTAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
Störungen im Sinne dieser Verordnung sind unerwartete technische Ereignisse im Eisenbahnbetrieb, die die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs beeinträchtigen…
§ 14 Abs. 1 Nr. 5 LTAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
mit Abweichungen, Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfällen umzugehen.
§ 15 Abs. 3 Nr. 1 ZVSAusbVPrüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“
Störungen zu erfassen und deren Auswirkungen einzuschätzen,
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 ZVSAusbVPrüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“
die rechtlichen Vorschriften für den Eisenbahnbetrieb einzuhalten,
§ 18 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b ZVSAusbVMündliche Ergänzungsprüfung
„Störungen im Eisenbahnbetrieb“ oder