§ 2 ZwrMechMstrVMeisterprüfungsberufsbild
In den Teilen I und II der Meisterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk hat der Prüfling die beruflichen Handlungskompetenzen nachzuweisen, die sich auf…
§ 8 Abs. 1 ZwrMechMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II
In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die erforderlichen…
§ 1 KfzTechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk zu…
§ 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a ZwrMechMstrVHandlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Zweiradmechaniker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden und beurteilen, insbesondere unter…
§ 13 Abs. 2 ZwrMechMstrVAllgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meisterprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149) in…