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Die Zweigstelle führt die Bezeichnung des Amtsgerichts, bei dem sie errichtet ist, mit dem Zusatz „Zweigstelle“ unter Beifügung des Namens der Gemeinde, in der sie ihren Sitz hat („z.B. Amtsgericht Merzig, Zweigstelle Wadern“).
Die Zweigstelle führt die Siegel und Dienststempel des Amtsgerichts, bei dem sie errichtet ist.