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Die Zweigstelle Wadern ist für alle Geschäfte zuständig, für die ein am Sitz der Zweigstelle für ihren Bereich errichtetes Amtsgericht zuständig wäre und die nicht durch Gesetz oder Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht übertragen sind. Abweichend von Satz 1 ist anstelle der Zweigstelle die Hauptstelle des Amtsgerichts Merzig zuständig für
Straf-, Jugend- und Bußgeldsachen.
Die Zweigstelle Sulzbach ist für die Geschäfte der Grundbuch-Auskunftsstelle und der Rechtsantragstelle ihres Bezirks zuständig.
Durch Geschäftsverteilungsplan kann bestimmt werden, dass Geschäfte der amtsgerichtlichen Hauptstelle bei der jeweiligen Zweigstelle bzw. Geschäfte der Zweigstelle bei der jeweiligen amtsgerichtlichen Hauptstelle bearbeitet werden.