BAG, 10. Senat — 10 AZR 333/20
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2020 - 8 Sa 2029/19 - teilweise aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Oktober 2019 - 39 Ca 9899/19 - wird insgesamt zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.