BAG, 1. Senat — 1 AZR 148/24
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Juni 2024 - 12 Sa 512/23 - wird zurückgewiesen.
2. Der Tenor des Berufungsurteils wird in Nr. 2 hinsichtlich des Datums wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es lautet „1. März 2030“.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.