BGH, 5. Strafsenat — 5 ARs 34/22
Antwortbeschluss zur Senatsanfrage des 4. Strafsenats: Bedingter Vorsatz bei versuchter Tötung durch Unterlassen
Der Senat hält an eigener Rechtsprechung, die der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats entgegensteht, nicht fest und schließt sich der Rechtsauffassung des anfragenden Senats an.
Cirener Gericke Mosbacher Resch Werner