BGH, 1. Zivilsenat — I ZB 27/23
Die öffentliche Zustellung des Senatsbeschlusses vom 21. November 2024 wird bewilligt (§ 185 Nr. 1, § 186 Abs. 1 ZPO).
Koch Pohl Schmaltz
Odörfer Wille
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.