BVerfG, 1. Senat 1. Kammer — 1 BvR 1750/09
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Unterlassung der Veröffentlichung von Lehrerbewertungen im Internet - spickmich.de
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.