BVerfG, 1 BvR 3080/09Beschluss v. 2018-04-11 · § 1004 Abs 1 BGB
Mittelbare Drittwirkung des Art 3 Abs 1 GG verlangt ggf sachlichen Grund für den Ausschluss einzelner Personen von einer der Allgemeinheit geöffneten Veranstaltung (hier: bundesweites Stadionverbot für Fussballfan) - Ausstrahlungswirkung des Gleichheitssatzes begründet zudem verfahrensrechtliche Anforderungen (Anhörung des Betroffenen sowie Begründung der Entscheidung) - Stadionverbot setzt keinen Nachweis einer Straftat voraus
BVerfG, 1 BvR 699/06Urteil v. 2011-02-22 · § 1004 BGB
Zur Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen in Privatrechtsform, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden - Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern auch an Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs - hier: Versammlungs- und Meinungskundgabeverbot auf Flughafengelände verletzt Versammlungs- und Meinungsfreiheit - abweichende Meinung: nicht hinreichend tragfähige Begründung der unmittelbaren Grundrechtsbindung; extensive Ausdehnung des Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit; unzureichende Gewichtung der Spezifika eines Großflughafens für die Veranstaltung von Versammlungen
BGH, VI ZR 214/25Urteil v. 2026-07-21 · § 1004 Abs 1 S 2 BGB
Identifizierende Berichterstattung über eine in der Öffentlichkeit nicht bekannte minderjährige Privatperson
BGH, VI ZR 97/22Urteil v. 2026-06-23 · § 1004 Abs 1 S 2 BGB
Begriff des immateriellen Schadens nach Art. 82 DSGVO bei der Fehlversendung personenbezogener Bewerberdaten; Voraussetzungen eines präventiven Unterlassungsanspruchs bei Datenschutzverstößen