BVerfG, 2. Senat 3. Kammer — 2 BvR 417/17
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Wählbarkeit der CDU bei Bundestagswahlen in Bayern
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Wählbarkeit der CDU bei Bundestagswahlen in Bayern
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.