BVerfG, 2. Senat — 2 BvF 1/11, 2 BvF 2/11
Einstellung zweier Verfahren der abstrakten Normenkontrolle nach Antragsrücknahme
Die Verfahren werden eingestellt.
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Die Antragsteller haben ihre Anträge, durch die die vorliegenden Verfahren eingeleitet wurden, mit Schreiben vom 26. April 2018 (2 BvF 2/11) und 26. Oktober 2018 (2 BvF 1/11) zurückgenommen. Die Verfahren sind daher einzustellen.