BVerfG, 1 BvR 367/12Einstweilige Anordnung v. 2012-05-04 · Art 78 GG
Einstweilige Anordnung: Zur Zulässigkeit einer eA bzw einer Verfassungsbeschwerde gegen ein noch nicht verkündetes, aber bereits ausgefertigtes Gesetz - Prüfung der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Übergangsfrist darf keine erheblichen Umstellungsinvestitionen seitens der Bürger bereits vor dem Zustandekommen des Gesetzes gem Art 78 GG voraussetzen - hier: Aufschub des Inkrafttretens der Reglungen über die Einführung einer Preisansagepflicht (Preisvor- und -zwischenansage) für Call-by-Call-Telefonate - Fehlen einer Übergangsfrist - gesonderte Mitteilung der Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
BFH, III R 39/08Urteil v. 2010-09-30 · Art 78 GG
(Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO - Voraussetzungen für den Erlass einer Teileinspruchsentscheidung - Verfassungsmäßiges Zustandekommen des JStG 2007 - Formelle Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes - Beendigung der Ungewissheit i.S. des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO)
BVerfG, 2 BvF 1/11, 2 BvF 2/11Beschluss v. 2018-11-13 · Art 78 GG
Einstellung zweier Verfahren der abstrakten Normenkontrolle nach Antragsrücknahme
BVerfG, 2 BvQ 29/17Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2017-06-14 · Art 78 GG
Verletzung des Anspruchs auf Beratung und Beschlussfassung einer Gesetzesinitiative (Gesetzesinitiativrecht) nur in Ausnahmefällen - hier: Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren - Anträge auf Behandlung eines Gesetzentwurfs ("Ehe für alle") im Rechtsausschuss zwecks Beschlussfassung im Bundestag vor Ablauf der Legislaturperiode jedenfalls offensichtlich unbegründet