BVerfG, 2. Senat — 2 BvQ 47/26
Erfolgloser isolierter Eilantrag bzgl des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz - Vorabmitteilung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, Begründung wird nachgereicht
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
2. Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.